RS Vwgh 2008/6/4 2005/08/0044

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1151;
ASVG §44 Abs1 Z1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Wird im Rahmen einer Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so haben die Regelungen des Arbeitsrechts zur Anwendung zu kommen (vgl. das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 31. Mai 1983, 4 Ob 53/83, Arb 10.269). Dies gilt umso mehr für Arbeitsverträge, die mit einer juristischen Person (hier GmbH) abgeschlossen werden, mag auch der Lebensgefährte geschäftsführender Alleingesellschafter sein. Die Lebensgefährtin hatte daher jedenfalls Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bzw. - sollte dieses nicht feststellbar oder niedriger als das kollektivvertragliche Entgelt sein - auf das kollektivvertragliche Entgelt.

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Entgelt Begriff Hausgemeinschaft Entgelt Begriff Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005080044.X02

Im RIS seit

02.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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