RS Vwgh 2008/7/3 2008/18/0477

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Veröffentlicht am 03.07.2008
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
72/01 Hochschulorganisation

Norm

FrPolG 2005 §54 Abs1 Z2;
NAG 2005 §64 Abs3;
UniversitätsG 2002 §75 Abs6;

Rechtssatz

Gemäß § 64 Abs. 3 NAG 2005 ist die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung für Studierende an den Nachweis eines bestimmten Studienerfolges gebunden. Für einen solchen Studienerfolgsnachweis ist es erforderlich gemäß § 75 Abs. 6 UniversitätsG 2002, dass im vorausgegangenen Studienjahr positiv beurteilte Prüfungen im Umfang von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten (acht Semesterstunden) abgelegt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008180477.X01

Im RIS seit

05.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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