RS Vwgh 2008/7/16 AW 2008/18/0334

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Veröffentlicht am 16.07.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60;
FrPolG 2005 §63 Abs1;
StGB §142 Abs1;
StGB §143 Fall2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Beschwerdeführer gemäß § 142 Abs. 1, § 143 zweiter Fall StGB wegen des Verbrechens des schweren Raubes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, weil er gemeinsam mit einem anderen einen Banküberfall verübt hatte, bei dem er gegen die anwesenden Personen eine Softgun-Pistole gerichtet hatte und er und sein Komplize ca. EUR 75.000,- erbeutet hatten. In Anbetracht dieser massiven Straftat des Beschwerdeführers und der daraus hervorleuchtenden, von ihm ausgehenden beträchtlichen Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen anderer Personen stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen, insbesondere zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180334.A01

Im RIS seit

17.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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