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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/21/0464Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass die BH die Entscheidung über den Antrag des Fremden auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels verweigert hat, sodass den Fremden kein anfechtbarer Bescheid ausgestellt wurde, ergibt sich für sich genommen - die Stellung eines Devolutionsantrages wurde nicht behauptet - noch keine Zuständigkeit des BMI über den Antrag des Fremden auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels bescheidmäßig abzusprechen.
Schlagworte
Instanzenzugsachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheitensachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210463.X03Im RIS seit
17.10.2008Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010