RS Vwgh 2008/9/24 2006/15/0359

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/14/0182 E 2. März 1993 RS 16

Stammrechtssatz

Zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung ist gemäß § 184 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde berufen; grundsätzlich bedarf es hiezu nicht der Beiziehung eines Sachverständigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150359.X03

Im RIS seit

21.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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