Norm
ABGB §781 Abs1Rechtssatz
Der Auffangtatbestand des § 781 Abs 2 Z 6 ABGB erfasst keine Zuwendungen, die bereits die objektiven Voraussetzungen einer (gemischten) Schenkung nach § 938 ABGB erfüllen und daher unter § 781 Abs 1 ABGB fallen können, bei denen die Anrechnung aber nur am fehlenden Schenkungswillen scheitert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Hinzurechnung / Anrechnung Schenkung, SchenkungsabsichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134219Im RIS seit
07.02.2023Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023