Norm
ABGB §863Rechtssatz
Für Änderungen des Vertragsinhalts gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Änderungen können also grundsätzlich auch durch schlüssiges Angebot und schlüssige Annahme dieses Angebots zustande komme
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vertragsänderung Stillschweigen KonkludenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134165Im RIS seit
15.12.2022Zuletzt aktualisiert am
15.12.2022