RS Vwgh 2022/4/5 Ra 2020/13/0035

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Veröffentlicht am 05.04.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1
BAO §14
BAO §224 Abs1
BAO §224 Abs3

Rechtssatz

In einem Fall, in dem der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (vgl. VwGH 19.12.2002, 2000/15/0217; 26.5.2021, Ra 2020/13/0073; jeweils mwN). In derartigen Fällen sind die Einwendungen gegen den Abgabenanspruch im Haftungsverfahren zu behandeln (vgl. VwGH 30.10.2001, 98/14/0142, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130035.L03

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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