RS Pvak 2022/1/24 A45-PVAB/21

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Veröffentlicht am 24.01.2022
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung Bedienstete

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Bediensteter im Zuständigkeitsbereich des DA und fühlt sich durch die seiner Meinung nach nicht auf objektiven Vergleichskriterien beruhende Bevorzugung seines Mitbewerbers D in seinen ihm durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Seine Antragsberechtigung ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:A45.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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