RS Lvwg 2022/3/26 LVwG-AV-1811/001-2021

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Veröffentlicht am 26.03.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

26.03.2022

Norm

GewO 1994 §9 Abs2

Rechtssatz

Eine Frist von dreieinhalb Monaten zur Bestellung eines neuen gewerberechtlichen Geschäftsführers kann – unter Bedachtnahme auf die Gefahrenlage bei Ausübung des Baumeistergewerbes – jedenfalls nicht als unangemessen betrachtet werden.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Baumeistergewerbe; Ausscheiden; Geschäftsführer; Fristverkürzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1811.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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