RS Lvwg 2022/3/10 LVwG-S-390/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2022
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.03.2022

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita
StVO 1960 §4 Abs5
StVO 1960 §99 Abs3 litb
VStG 1991 §3

Rechtssatz

Eine die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließende Persönlichkeitsstörung ist bei der Strafbemessung als mildernder Umstand zu werten.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Zurechnungsfähigkeit; Persönlichkeitsstörung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.390.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten