RS OGH 2022/2/22 2Ob1/22v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2022
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Norm

ABGB §1478
ABGB §1487a
ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 §1487

Rechtssatz

§ 1487a ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 ist nicht auf Ansprüche anzuwenden, die sich aus dem konstitutiven Anerkenntnis eines Pflichtteilsanspruchs ergeben. Solche Ansprüche verjähren nach § 1478 ABGB in 30 Jahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133925

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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