TE Lvwg Erkenntnis 2022/3/24 E 025/10/2021.012/009

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.03.2022
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten