RS Lvwg 2020/8/17 LVwG 30.35-2226/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.08.2020

Index

93 Eisenbahn
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

EisbKrV 1961 §96 Abs1 Z1
EisbKrV 1961 §96 Abs1 Z2
EisbKrV 1961 §99 Abs3
StVO 1960 §17 Abs4
StVO 1960 §18 Abs3

Rechtssatz

Mangels einer Legaldefinition der Worte „Überholen“ und „Vorbeifahren“ in der EisbKrV 1961 sind auch diesbezüglich die Definitionen der StVO heranzuziehen. Nachdem die StVO klar zwischen Überholen und Vorbeifahren unterscheidet, ist diese Unterscheidung daher auch bei der Anwendung eisenbahnrechtlicher Vorschriften geboten.

Schlagworte

Eisenbahnkreuzung, Kolonne von Fahrzeugen, stillgestanden, an Fahrzeugkolonne vorbeigefahren, Überholen, Vorbeifahren, keine eigene eisenbahnrechtliche Definition, Definition nach StVO

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.30.35.2226.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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