RS Lvwg 2021/12/20 LVwG-AV-247/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.12.2021

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §2
AWG 2002 §4
AWG 2002 §15 Abs3
AWG 2002 §73 Abs1
AWG 2002 §74
AltfahrzeugeV 2002 Anh1

Rechtssatz

Eine ungeschützt durchgeführte Lagerung von Gegenständen, einhergehend mit der großen Gefahr eines Schadens des Gegenstandes durch diese Art der Lagerung, manifestiert einen Entledigungswillen iSd § 2 Abs 1 Z 1 AWG, vor allem, wenn dieser Zustand über Jahre hinweg aufrechterhalten und die Materialqualität dadurch stark beeinträchtigt wird.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Altfahrzeug; Lagerung; gefährlicher Abfall; öffentliches Interesse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.247.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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