Index
34 MonopoleNorm
GSpG 1989 §50 Abs4Beachte
Rechtssatz
Der bloße Umstand, dass im Verfahren betreffend Übertretung des GSpG 1989 an eine Person eine halbe Stunde nach Beginn der Kontrolle die Aufforderung, Einblick in die Gerätebuchhaltung zu gewähren, erging, vermag noch nicht zu bewirken, dass diese Aufforderung als Verfolgungshandlung iSd. § 32 Abs. 2 VStG anzusehen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170024.L05Im RIS seit
28.03.2022Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022