RS Lvwg 2022/1/20 VGW-102/013/12818/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.01.2022

Index

41/01 Sicherheitsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

SPG 1991 §38a Abs1
B-VG Art. 130 Abs1 Z2

Rechtssatz

Mag das auch gegenüber dem präsumtiven Opfer unüblich sein, so ist doch eine Gefährdung des männlichen Partners durch eine Frau erfahrungsgemäß weit seltener als umgekehrt und war der anlassgebende Vorfall, selbst wenn man ihn isoliert betrachtet, so geringfügig, dass es jedenfalls weiterer Nachforschungen bedurft hätte, bevor man ein Betretungsverbot gegen die Beschwerdeführerin verhängen könnte.

Schlagworte

Betretungsverbot; weitere Nachforschungen; geringfügige Verletzung; körperliche Überlegenheit; Vorstrafenregister

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.102.013.12818.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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