RS Vwgh 2022/2/3 Ra 2020/17/0116

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Veröffentlicht am 03.02.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §34 Abs1
VwGG §42 Abs2
VwGG §42 Abs3
VwGVG 2014 §44

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/17/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/02/0183 B 30. Juli 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsgang muss auch im zweiten Rechtsgang eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt werden, wenn das konkrete Feststellungen auf Sachverhaltsebene erfordernde Verschulden des Revisionswerbers an den ihm angelasteten Verwaltungsübertretungen noch ungeklärt ist (vgl. VwGH 19.6.2015, Ro 2014/02/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170116.L01

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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