RS Pvak 2021/9/7 A28-PVAB/21

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Veröffentlicht am 07.09.2021
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Norm

PVG §9 Abs4 lita
PVG §10
PVG §10 Abs2
PVG §10 Abs4
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Wahrung der Rechte des DL; Verfahren nach § 10 PVG; Stellungnahmen des DA zu beabsichtigten Maßnahmen des DL; Beratungsgespräche

Rechtssatz

Die Weigerung des DA, im Rahmen eines Beratungsgespräches mit dem DL Stellungnahmen zu Besetzungsverfahren abzugeben, verletzt keine Rechte des DL. Bei Beratungen über Personalvertretungsangelegenheiten handelt es sich nach § 10 PVG nämlich nicht um ein durch das PVG gewährleistete Recht des DL, sondern vielmehr um ein Recht des DA, der vom DL zu dessen beabsichtigten Maßnahmen oder zu seinen eigenen Anträgen iSd § 9 Abs. 4 lit. a PVG Beratungen verlangen kann, wobei der DL verpflichtet ist, einem solchen Verlangen binnen zwei Wochen zu entsprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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