RS Pvak 2021/12/1 B10-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2021
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Norm

PVG §9
PVG §10

Schlagworte

Einbindung des PVO

Rechtssatz

Zu der gesetzeskonformen Einbindung des DA in beabsichtigte Maßnahmen iSd § 9 PVG ist klarstellend ergänzend anzumerken, dass ein informelles Gespräch des DL mit dem DA-Vorsitzenden eine formelle Einbindung des DA als Kollegialorgan nicht zu ersetzen vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B10.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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