RS Lvwg 2022/1/24 LVwG-AV-1192/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

24.01.2022

Norm

BUAG §1 Abs1
BUAG §2 Abs1
BUAG §3

Rechtssatz

Vom Vorliegen eines Spezialbetriebes iSd § 2 BUAG ist dann auszugehen, wenn nicht alle Tätigkeiten einer gewissen Betriebsart von einem Unternehmen erbracht werden, aber einzelne Leistungen die typischer Weise auch von dieser Betriebsart umfasst sind. Gleichzeitig können solche Leistungen auch von anderen Betriebsarten erbracht werden, die nicht dem BUAG unterliegen (vgl Wiesinger, BUAG² (2021), § 2 BUAG, RZ 48).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft; Spezialbetrieb; Mischbetrieb;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1192.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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