RS Lvwg 2021/12/29 LVwG-AV-1865/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.12.2021

Norm

LDG 1984 §80
VwGVG 2014 §31 Abs1

Rechtssatz

Mit der ex lege eingetretenen Beendigung der vorläufigen Suspendierung durch die mit Bescheid ausgesprochene Suspendierung (§ 80 LDG 1984) fehlt es an einem rechtlichen Interesse an einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren über die vorläufige Suspendierung. Das Verfahren ist wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen.

Schlagworte

Dienstrecht; Landeslehrer; Suspendierung; vorläufige Suspendierung; Verfahrensrecht; rechtliches Interesse; Gegenstandslosigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1865.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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