RS OGH 2021/12/1 2R178/21s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2021
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Norm

IO §116
IO §117
IO §110
IO §113

Rechtssatz

Dem Insolvenzgericht kommt bei der Genehmigung einer freihändigen Veräußerung nach § 117 Abs 1 Z 3 IO keine Kompetenz und auch keine Pflicht zur Genehmigung für einen in einem Prüfungsprozess abgeschlossenen Vergleich, dessen Abschluss Be­dingung für die Gültigkeit des zu genehmigenden Kaufvertrags ist, zu. Es liegt keine Vermischung von Aktiva und Passiva vor, weil die Prüfung der Berechtigung der Forderung im Prüfungsprozess allein dem Masseverwalter zukommt, der Vergleichsabschluss im Prüfungsprozess daher kein genehmigungspflichtiges Geschäft darstellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2021:RL0000217

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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