RS OGH 2021/11/16 14Os82/21x

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Norm

StGB §34 Abs2

Rechtssatz

Wurde eine durch Verstoß gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen (§ 9 Abs 2, § 177 Abs 1 StPO) bewirkte Verletzung des Angeklagten in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit bereits im Haftbeschwerdeverfahren anerkannt und ausgeglichen, ist eine Strafmilderung zur Beseitigung der Opferstellung im Sinn des Art 34 MRK nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133830

Im RIS seit

17.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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