RS Vwgh 2021/11/12 Ro 2019/16/0012

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Veröffentlicht am 12.11.2021
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §82 Abs8

Rechtssatz

§ 82 Abs. 8 KFG 1967 enthält eine widerlegliche Rechtsvermutung, die der Person, die das Kraftfahrzeug in das Bundesgebiet eingebracht hat oder in diesem verwendet, die Möglichkeit einräumt, den Gegenbeweis zu erbringen, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort tatsächlich nicht im Inland hat (vgl. VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019160012.J01

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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