RS Vwgh 2021/11/16 Ro 2020/15/0015

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z4

Rechtssatz

§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 normiert nicht die Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften, sondern legt lediglich ein Abzugsverbot fest.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150015.J01

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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