RS Vwgh 2021/10/22 Ra 2021/01/0327

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Veröffentlicht am 22.10.2021
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6
StGB §192

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 9

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L02

Im RIS seit

25.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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