RS Vwgh 2021/9/23 Ro 2020/16/0036

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Veröffentlicht am 23.09.2021
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Index

32/05 Verbrauchsteuern

Norm

NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3
NoVAG 1991 §3 Z3
NoVAG 1991 §4

Rechtssatz

Eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 steht nicht (immer) dem Abgabenschuldner nach § 4 leg. cit. zu, sondern erfolgt im Wege der Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 an den Empfänger der Leistung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020160036.J04

Im RIS seit

09.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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