RS Pvak 2021/6/21 A22-PVAB/21

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Veröffentlicht am 21.06.2021
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Norm

PVG §41 Abs1
AVG §7

Schlagworte

Antragsberechtigung PV

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Mitglied des DA und fühlt sich durch die seiner Meinung nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des DA und die Vorsitzführung des stellvertretenden DA-Vorsitzenden bei der DA-Sitzung vom 21. Jänner 2021 in seinen ihm durch das PVG gewährleisteten Rechten auf gesetzmäßige Geschäftsführung des DA verletzt. Er war bei der Sitzung nicht anwesend, sondern wurde durch das Ersatzmitglied E vertreten, das sich lt. genehmigtem Protokoll bei dieser Sitzung gegen die Anwesenheit des befangenen Schriftführers D bei der Debatte und Beschlussfassung ausgesprochen hatte. Seine Antragsberechtigung ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A22.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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