RS Vwgh 1970/12/14 1153/69

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Veröffentlicht am 14.12.1970
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Baurecht - Bgld
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §49 Abs3

Rechtssatz

Fahrtkosten zu einer vertagten Verhandlung vor dem VwGH können dann nicht zugesprochen werden, wenn am gleichen Tag eine Verhandlung in einer anderen Sache des Bf stattfand und er in diesem Beschwerdefall obsiegende Partei war, zumal die Fahrtkosten auch nur einmal zu entrichten waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001153.X04

Im RIS seit

04.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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