RS OGH 2021/7/29 10ObS44/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2021
beobachten
merken

Norm

ASVG §255 Abs3
ASVG §273 Abs2
ASVG §18a

Rechtssatz

Zeiten der Kindererziehung sowie Zeiten der Selbstversicherung  für die Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG begründen (für sich allein) keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, wenn die versicherte Person nie ins Erwerbsleben eingetreten ist. Die Differenzierung zwischen Alterspension und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist sachgerecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133744

Im RIS seit

16.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten