Norm
ABGB §879 Abs3Rechtssatz
Eine Klausel in den AGB einer Bank, „Darüber hinaus ist der Mieter, der die Miete für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat, zur jederzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch formlose Aufkündigung und Rückgabe des Schließfachschlüssels berechtigt. Eine Rückvergütung anteiliger Mietbeträge findet nicht statt.“, ist gröblich benachteiligend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133689Im RIS seit
20.08.2021Zuletzt aktualisiert am
23.08.2021