RS OGH 2021/3/25 8Ob106/20a

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Veröffentlicht am 25.03.2021
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Norm

ABGB §879 Abs3

Rechtssatz

Eine Klausel in den AGB einer Bank, „Darüber hinaus ist der Mieter, der die Miete für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat, zur jederzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch formlose Aufkündigung und Rückgabe des Schließfachschlüssels berechtigt. Eine Rückvergütung anteiliger Mietbeträge findet nicht statt.“, ist gröblich benachteiligend.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 106/20a
    Entscheidungstext OGH 25.03.2021 8 Ob 106/20a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133689

Im RIS seit

20.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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