RS Vwgh 2018/4/25 Ro 2015/13/0021

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Veröffentlicht am 25.04.2018
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §7 Abs1 Z3 lita

Rechtssatz

Für die Erbringung des Abnehmernachweises iSd § 7 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 durch den Unternehmer enthält das UStG 1994 keine Formvorschriften. Zulässig ist jedes Beweismittel, das geeignet ist, der Behörde die Überzeugung zu verschaffen, dass der Abnehmer keinen Wohnsitz (Sitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat (vgl. VwGH 5.9.2012, 2008/15/0285, sowie Ruppe/Achatz, UStG5, § 7 Tz 58).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015130021.J01

Im RIS seit

06.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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