RS Lvwg 2021/3/24 LVwG-AV-1064/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.03.2021

Norm

KFG 1967 §108
KDV 1967 §64a
KDV 1967 §64b

Rechtssatz

Eine iZm COVID-19 im Erlasswege eingeräumte Möglichkeit der Durchführung der theoretischen Fahrschulausbildung im Wege von „e-Learning“ ohne physische Anwesenheit (Online-Kurse) ist keine bindende generelle Norm.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Fahrschulwesen; Fachausbildung; theoretische Ausbildung; Online-Kurse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1064.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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