RS Vwgh 2020/12/30 Ra 2018/22/0261

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Veröffentlicht am 30.12.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §42 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/14/0311 E 6. Mai 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 42 Abs. 3 VwGG wirkt die Aufhebung eines Erkenntnisses eines VwG durch den VwGH "ex tunc". Das bedeutet, dass der Rechtszustand im Nachhinein so zu betrachten ist, als ob das aufgehobene Erkenntnis von Anfang an nicht erlassen worden wäre (vgl. VwGH 17.9.2019, Ra 2018/14/0118, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018220261.L01

Im RIS seit

18.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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