RS Vwgh 2021/3/25 Ra 2020/16/0165

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Veröffentlicht am 25.03.2021
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Index

30/02 Finanzausgleich
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FAG 2017 §17 Abs3 Z5
StVO 1960 §25

Rechtssatz

Die Gebührenpflicht innerhalb einer Kurzparkzone besteht auch dann, wenn an bestimmten Stellen der Kurzparkzone nach anderen Rechtsvorschriften das Parken oder das Halten und Parken verboten ist (vgl. VwGH 17.12.2020, Ro 2020/16/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020160165.L01

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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