RS Lvwg 2021/3/1 LVwG-S-283/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

01.03.2021

Norm

StVO 1960 §5 Abs5
StVO 1960 §5a Abs2
StVO 1960 §94b Abs1 lita
GebAG 1975 §43

Rechtssatz

Dient die Vorführung des Lenkers sowie dessen Untersuchung durch einen Arzt ausschließlich der Vollziehung der StVO, ist die ärztliche Tätigkeit ebenso wie die durch die Organe der Straßenaufsicht erfolgte Vorführung der zu untersuchenden Personen der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zuzurechnen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verfahrensrecht; Untersuchungskosten; Sachverständiger; Gebührenanspruch; Begrenzung; Zurechnung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.283.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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