Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
02.12.2020Norm
NAG 2005 §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Prüfung, ob der Aufenthalt eines Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen kann, ob also ausreichend Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen, hat durch eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel zu erfolgen (vgl VwGH Ra 2017/22/0144). Die diesbezüglichen Bestimmungen des § 11 Abs 2 Z 4 und Abs 5 NAG stellen – vom VfGH als unbedenklich festgestellt – auf die Richtsätze des § 293 ASVG ab, die durch die vom Antragsteller nachzuweisenden (zu erwartenden) Einkünfte zu erreichen sind.
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus; Eheschließung; Grundwertungen; Familienangehöriger; ortsübliche Unterkunft; Familienrichtsatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1022.001.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2021