Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.12.2020Norm
NAG 2005 §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Vorbehaltsklausel des § 6 IPR-Gesetz ist eine systemwidrige Ausnahme, sodass allgemein sparsamer Gebrauch dieser Bestimmung gefordert wird. Eine schlichte Unbilligkeit eines Ergebnisses rechtfertigt ebenso wenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften die Anwendung der Vorbehaltsklausel. Gegenstand der Verletzung müssen vielmehr Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung sein.
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus; Eheschließung; Grundwertungen; Familienangehöriger; ortsübliche Unterkunft; Familienrichtsatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1022.001.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2021