RS Lvwg 2020/12/17 LVwG-AV-166/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.12.2020

Norm

BAO §260 Abs1 lita
BAO §284

Rechtssatz

Wird mit einer Erledigung kein Abgabenanspruch geltend gemacht und keine Abgabenzahlungspflicht begründet, handelt es sich dementsprechend – ungeachtet der Bezeichnung als „Abgabenbescheid“ – um eine Erledigung ohne normativen Inhalt, ohne Spruch. Erledigungen ohne Spruch sind jedenfalls keine Bescheide (vgl VwGH 2010/15/0064).

Schlagworte

Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; Spruch; Säumnisbeschwerde; Zulässigkeit;

Anmerkung

VwGH 07.01.2022, Ra 2021/13/0032-11, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.166.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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