RS OGH 2020/11/26 5Ob183/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2020
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Norm

ABGB §450
ABGB §451 C
GBG §14

Rechtssatz

Der Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 183/20b
    Entscheidungstext OGH 26.11.2020 5 Ob 183/20b
    Beisatz: Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich der Nichtbestand der zu sichernden Forderung aus den dem Eintragungsgesuch angeschlossenen Urkunden ergibt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133420

Im RIS seit

12.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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