RS OGH 2020/9/29 9ObA28/20p

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Veröffentlicht am 29.09.2020
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Norm

ArbVG §7

Rechtssatz

Das Lycée Fran?ais in Wien als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person, die den Vorschriften des 1. Hauptstücks des I. Teils des ArbVG unterliegt und für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig ist.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 28/20p
    Entscheidungstext OGH 29.09.2020 9 ObA 28/20p
    Beisatz: Damit ist der Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht anzuwenden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133364

Im RIS seit

15.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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