RS Pvak 2020/8/18 B3-PVAB/20

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Veröffentlicht am 18.08.2020
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Norm

PVG §10 Abs3

Schlagworte

Nichtanwendung von § 10 Abs. 1 und 2 PVG; unverzügliche Verständigung des DA durch DL

Rechtssatz

Nach § 10 Abs. 3 letzter Halbsatz PVG bestand die gesetzliche Verpflichtung der DL aber darin, den DA von den zur Gefahrenabwehr getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B3.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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