RS Pvak 2020/8/18 B3-PVAB/20

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Veröffentlicht am 18.08.2020
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Norm

PVG §9 Abs1
PVG §9 Abs2 litb
PVG §10 Abs1
PVG §10 Abs2

Schlagworte

Herstellung des Einvernehmens zwischen DA und DL; Dienstplan; Diensteinteilung

Rechtssatz

Zu den Maßnahmen, hinsichtlich derer das Einvernehmen mit dem DA herzustellen ist, zählen u.a. die Erstellung und Änderung des Dienstplanes einschließlich der zeitlichen Lagerung der Ruhepausen und der Diensteinteilung, soweit sich diese über einen längeren Zeitraum oder auf mehrere Bedienstete bezieht (§ 9 Abs. 2 lit. b PVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B3.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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