RS OGH 2020/9/22 4Ob126/20p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2020
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Norm

UWG §1 Z1
UWG §1 C3
UWG §1 D3f

Rechtssatz

Wird die freie Entscheidung des Kunden nicht unsachlich (vor allem ohne unsachliche Lockmittel oder irreführende Geschäftspraktiken) beeinflusst, sondern dieser nur dabei unterstützt, einen selbst gefassten Entschluss umzusetzen, so kann die Kündigungshilfe für den Kunden eine willkommene Serviceleistung sein, die insoweit Teil des Leistungswettbewerbs ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133291

Im RIS seit

17.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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