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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §83 Abs3Beachte
Rechtssatz
Voraussetzungen der Passivlegitimation bei der Erlassung eines bescheidmäßigen Auftrages nach § 83 GewO 1994 sind die Möglichkeit der Bestimmung des in der Betriebsanlage ausgeübten faktischen Geschehens (Innehabung der Betriebsanlage) und das Setzen einer für den Beginn der Auflassung hinreichenden Handlung durch den Anlageninhaber (vgl. VwGH 10.2.1998, 97/04/0169, zur Rechtslage vor der Gewerberechtsnovelle 1997).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040186.L04Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020