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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Stundenhonorars und die zeitraumbezogene Abrechnung sind Indizien dafür, dass Reinigungskräfte nicht einen bestimmten Arbeitserfolg, sondern ihre Arbeitskraft schuldeten (vgl. VwGH 18.12.2013, 2009/13/0230, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130052.L07Im RIS seit
24.09.2020Zuletzt aktualisiert am
24.09.2020