RS Vwgh 2020/8/19 Ra 2020/13/0052

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Veröffentlicht am 19.08.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs2

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Stundenhonorars und die zeitraumbezogene Abrechnung sind Indizien dafür, dass Reinigungskräfte nicht einen bestimmten Arbeitserfolg, sondern ihre Arbeitskraft schuldeten (vgl. VwGH 18.12.2013, 2009/13/0230, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130052.L07

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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