RS Vwgh 2020/7/29 Ro 2020/03/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2020
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
91/01 Fernmeldewesen

Norm

ABGB §1052
TKG 2003 §25d Abs1
TKG 2003 §25d Abs2

Rechtssatz

Bietet der Betreiber - als Ausfluss der Vertragsfreiheit und in Ausübung seiner unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten - als Teil der von ihm offerierten "Paketlösung" eine Stundung des Restkaufpreises für das Endgerät bei gleichbleibenden monatlichen Raten über 36 Monate hindurch an, hat er grundsätzlich den von ihm eingegangenen und inhaltlich ausgestalteten Vertrag einzuhalten, auch wenn das dispositive Recht "eigentlich" etwas anderes, nämlich das Zug-um-Zug-Prinzip des § 1052 ABGB, vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030008.J07

Im RIS seit

29.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten