RS Vwgh 2020/7/29 Ro 2020/03/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2020
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §25d Abs1
TKG 2003 §25d Abs2

Rechtssatz

Wenn der Betreiber - neben dem Mobilfunkvertrag mit der 24-monatigen Bindungsfrist - auch den Kauf eines Endgeräts derart anbietet, dass Eigentum und Nutzungsrecht am Endgerät sofort übertragen werden, die Kaufpreiszahlung aber insofern gestundet wird, dass der Kaufpreis (u.a.) in 36 gleichbleibenden monatlichen Raten bezahlt werden kann, fällt es auch in seine Ingerenz, seine Abläufe so zu organisieren, dass er der von ihm eingegangenen Verpflichtung auch nachkommen kann. Dazu gehört auch, dass er dem Teilnehmer die Zahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten weiterhin (auch dann) ermöglicht, wenn dieser den Mobilfunkvertrag nach bzw. zum Ablauf der 24-monatigen Bindungsfrist kündigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030008.J06

Im RIS seit

29.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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