RS Lvwg 2020/3/26 LVwG-AV-1447/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

26.03.2020

Norm

KFG 1967 §24
KFG 1967 §24a
KFG 1967 §57a

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit wesentlich.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Antrag; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1447.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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